26.08.2022, 17:49
(26.08.2022, 17:36)Anonymous schrieb: Bei mir hats auf Anhieb mal ohne Fehlermeldungen geklappt. Aber ob deswegen alles im Sinne des Erfinders ist - mal abwarten.
Was mich bei der ganzen Sache stört - eigentlich waren alle eingegebenen Daten der Obrigkeit bereits bekannt (glaube ich zumindest)
Ich hatte es doch schon erklärt, klar sind die Daten bei den Behörden bekannt, aber rein rechtlich muss der Besitzer die Erstmeldung machen was sie durch das Verfassungsgerichtsurteil wieder geworden ist.
Die bisherige ist nicht verfassungskonform, exakt die selbe Frage hatte ich dem Finanzamt gestellt und auch genau diese Antwort bekommen.
Beim Landhaus ging es auch auf Anhieb, nur bei der Eigentumswohnung hat es gehakt weshalb ich mich an das FA gewandt hatte, da ja alle anderen nicht zuständig waren.
Diese Eintragungen sind anders wegen Gesamtfläche und Teileigentum und die mir übermittelten Daten der Hausverwaltung wurde, trotz korrekt, immer als Fehler gemeldet.