08.02.2022, 14:19
(08.02.2022, 14:04)Klartexter schrieb: Ich widerspreche Dir nicht, aber die Bedingungen müssen VOR Beginn der Arbeitsaufnahme klar dargelegt sein. Jedes Gericht würde eine nachträgliche Verpflichtung des Arbeitnehmers sofort kassieren, gerade auch dann, wenn diese Verpflichtung in die körperliche Unversehrtheit des Arbeitnehmers greift. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, was eine Impfung des Personals an zusätzlicher Sicherheit bringen soll. Denn in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird ja längst schon mit Maske und Desinfektionsmitteln gearbeitet. Es wird doch zudem immer darauf hingewiesen, dass die Schutzmaske eine größtmögliche Sicherheit bringe, sowohl für den Träger wie auch für dessen Umfeld.
Und wenn die einzelnen vorher nicht bekannt wahren?
Wieder ein Fahrbeispiel, Kreisverkehre wurden auch erst später eingeführt deswegen darf man dennoch nur rechtsherum fahren, egal wann oder wo der Führerschein erworben wurde.
Egal welcher solchen Regelungen, sie gelten für alle die am Verkehr teilnehmen, auch wenn es früher einmal anders war.
Ganz drastisches Beispiel ist des Überholverbot das es seit Einführung erlaubt, dass ein KFZ ein Motorrad überholen darf umgekehrt aber nicht.
Ist zwar Schachfug aber stammt aus der Zeit als die Motorräder noch ganz anderes motorisiert waren und gilt heute noch.
Klar bei meiner mit 2.6 Sekunden von 0 auf 100 wäre das ja viel zu gefährlich, da muss ich die Kleinwagen schon vorbei lassen.
Klingt bescheuert ist aber so, denn wenn ich überholen würde käme es zur Zwangsimpf....äh Zwangsstrafe und die Ordnungshüter würden nicht nur mit dem Finger