12.05.2021, 10:46
(12.05.2021, 10:31)Anonymous schrieb: Schlag nach bei Shakespear ...
In diesem Fall tuts auch das StGB. Da ist der Strafrahmen in einfachen Worten niedergelegt.
Man sollte dem Zitierkönig aber auch die Sache etwas erleichtern.
Man, in diesem Fall er, kann nur deutlich Gemachtes weiter spintisieren
Also: Einzelnorm im StGB § 303
Bittschön
PS: Er ist mir zuvorgekommen, sagte ich doch :-)