04.09.2021, 17:49
(04.09.2021, 17:23)nomoi III schrieb: noch so ein pscht:
der Bürger, die Bürgerin oder wer auch immer nach der geschlechtergerechten Sprechweise,
hat keine Verpflichtung zur Anzeige auch einer geplanten Straftat.
Wenn er, sie, es sich aber dazu durchgerungen, beginnt beim "Amt" das Legalitätsprinzip.
Wer möchte, kann schon mal in der StPO blättern.
Ausführung dazu, liebe Kindlein - frei nach E. Kästner, in der nächsten Schreibstunde
Ich schrub ja auch nicht von echten Straftaten sondern böswilligen anonymen.