01.02.2017, 18:50
(01.02.2017, 15:43)PuK schrieb: Dieses Detail ist mir auch schon aufgestoßen.
Gibt es denn tatsächlich Leute, die glauben, sie könnten sich bei einem Polizisten derart "ausweinen", dass der Polizist nicht zwangsläufig Ermittlungen anstellt? Wenn man sich bei jemandem "ausweint", dann weiß man gewöhnlich auch, was der von Beruf macht. Ein Polizist muss Ermittlungen anstellen bei solchen Straftaten, wie sie im Raum stehen. Der kann und darf gar nicht anders. Und das weiß man üblicherweise, das weiß ja selbst ich.
Ich glaube nicht, dass es viele gibt, die derart naiv sind. Und unterstelle, das war nicht "Ausweinen", sondern mit voller Absicht "Hinhängen".
Ich halte es schon für denkbar, dass einer strafrechtlich unbedarften Person nicht klar ist, dass es Offizialdelikte gibt, bei denen es auf eine Anzeige des Geschädigten nicht ankommt. Und dass der Polizist ggf. gar keine Wahl hat, also keine Schweigepflicht wie ein Arzt oder Anwalt.
Man hört auch oft, dass Frauen, die geschlagen wurden, zur Polizei rennen und wenn sie sich mit dem Prügler wieder versöhnt haben nochmal, um die Anzeige zurückzuziehen. Dann wird oft das Gesicht lang und länger, wenn es heißt, das geht nicht mehr.
Insofern...