22.08.2019, 15:28
(22.08.2019, 15:14)nomoi schrieb: Sie vergessen zu schreiben, dass in das Glas nur unter Umständen verboten.
Wenn in das Glas für domestizierte Hyla arborea ein bisschen Verstecke, vllt. eine Wasserschale,
dann schon nicht mehr verboten.
Das ist Unsinn. Hier ist die gesetzliche Grundlage:
§44 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG