06.08.2018, 10:50
(06.08.2018, 09:43)Lueginsland schrieb:
Eigentoooooor!
Lebenfütterung ist grundsätzlich gemäß Tierschutzgesetz §1 verboten. Daran halten sich die Zoos in Deutschland.
TierSchG
Zitat:Weil man natürlich Tiger auch mit Fleisch von getöteten Tieren füttern kann und die das auch gerne fressen, ist es nicht notwendig, ein lebendiges Tier an einen Tiger zu verfüttern."Gleiches trifft für die Spinnen zu.
...
Anders ist das zum Beispiel bei manchen Schlangenarten, die keine toten Futtertiere essen und darum mit lebendigen Mäusen gefüttert werden. In so einem Fall, so der Gesetzgeber, liegt ein vernünftiger Grund vor.
https://www.deutschlandfunknova.de/beitr...ung-im-zoo
Mehlwürmer und Co. werden auch lebend zum Beispiel an die Erdmännchen verfüttert.
PS: Im juristischen Sinne lässt das Wort grundsätzlich Ausnahmen zu.