15.12.2020, 19:19
(15.12.2020, 18:48)Kreti u. Plethi schrieb: Er nu wieder, den §166 eigentlich gelesen?
Das steht was von verbreiten von Schriften, vom Fluchen weil einem selbst ein Missgeschick passiert ist steht da rein gar nichts.
Oder gar nicht gelesen warum der gesperrt wurde?
Dann lesen Sie doch mal die Auslegungen und die Urteile die danach gefällt wurden - die gibts nämlich.
Nur weil wieder mal etwas nicht in Ihr ... Weltbild passt, möchten Sie Rechtsgrundlagen aushebeln.
Hier schadets ja nicht.