21.08.2020, 21:04
Zitat:Es ist gerade vier Wochen her, dass das Bundesschiedsgericht der AfD den Rechtsaußen Andreas Kalbitz aus der Partei geworfen hat. "Ich bin wieder mal raus", kommentierte der 47-Jährige seinerzeit das Urteil.
Das Landgericht Berlin entschied: Dabei bleibt es. Die Richter wiesen einen Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten gegen die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts zurück. Damit hat die Annullierung seiner Parteimitgliedschaft Bestand.
Kalbitz hatte vorläufigen Rechtsschutz beantragt, um bis zur Entscheidung in einem möglichen Hauptsacheverfahren Parteimitglied zu bleiben. Die Begründung, mit der ihm die 43. Zivilkammer diesen verweigerte, müsste ihn eigentlich aufhorchen lassen. Es könne nicht festgestellt werden, "dass der Beschluss des Bundesvorstandes der AfD vom 15. Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Herrn Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei". Eine rechtliche Notwendigkeit für den Erlass einer vorläufigen Regelung bestehe also nicht. Das Gericht habe die 42 Seiten lange Urteilsbegründung des Bundesschiedsgerichts intensiv studiert, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier.
Quelle: https://www.lahrer-zeitung.de/inhalt.lan...094bf.html
Gut so. Und wer hat den verdienten Rauswurf juristisch begleitet? Richtig.
Martin