15.07.2020, 20:46
(15.07.2020, 20:26)Isidor schrieb: Es war zu dünn. Ansonsten hätte es eine Verhandlung gegeben.
Das Herr B. von seinen Freunden geschützt wird, ist durch rein gar nichts bewiesen. Dazu müsste es passiert sein. Das Gericht sagt klar nein. Es wird nicht einmal verhandelt. Für jeden Ernst zu nehmen Demokraten sollte die Unschuldsvermutung bei der Bewertung oberstes Gebot sein.
Es hat eine Verhandlung gegeben, Isidor! Und warum der Journalist die Aussage verweigert hat, das darf durchaus nachgefragt werden. Ich zitiere aus dem Link von Martin:
Zitat:So blieb auch der Staatsanwältin nichts übrig, als nach der kurzen Beweisaufnahme einen Freispruch zu fordern. Sie persönlich halte es aber für „eher unwahrscheinlich“, dass die umstrittene Aussage nicht gefallen sei. Doch: „Auf die Frage, ob die Aussage eine Beleidigung ist, kommt es hier nicht mehr an“. Die Amtsrichterin schloss sich dem Plädoyer in ihrem Urteil vollständig an. https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebi...r-100.html
Es gibt also keinen Grund, Broder als Sieger zu sehen. Und Ihre Aussage ist damit auch widerlegt, dass nicht einmal verhandelt wurde.