15.07.2020, 20:26
(15.07.2020, 19:48)nomoi III schrieb: Farbe von mirEs war zu dünn. Ansonsten hätte es eine Verhandlung gegeben.
Gar nix war der Vorwurf dünn.
Broder darf sich gar nix an die Fahne heften.
Er hatte schweigsame Freunde, die ihn lediglich stillschweigend schützten.
Wenn ein Wissensträger der beklagten Sache,
der Journalist XY von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht,
dann sollte auch Ihnen klar sein, es fehlt "die Butter bei die Fische!"
PS: zur Aussage Martins = ES WAR NICHT SEIN PROZESS; er war Beklagter.
Das Herr B. von seinen Freunden geschützt wird, ist durch rein gar nichts bewiesen. Dazu müsste es passiert sein. Das Gericht sagt klar nein. Es wird nicht einmal verhandelt. Für jeden Ernst zu nehmen Demokraten sollte die Unschuldsvermutung bei der Bewertung oberstes Gebot sein.