15.07.2020, 19:48
(15.07.2020, 19:32)Isidor schrieb: Der Vorwurf war so dünn,, dass das Gericht eine Verhandlung nicht zu gelassen hat. Das muss man für Herr B. werten.Farbe von mir
Gar nix war der Vorwurf dünn.
Broder darf sich gar nix an die Fahne heften.
Er hatte schweigsame Freunde, die ihn lediglich stillschweigend schützten.
Wenn ein Wissensträger der beklagten Sache,
der Journalist XY von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht,
dann sollte auch Ihnen klar sein, es fehlt "die Butter bei die Fische!"
PS: zur Aussage Martins = ES WAR NICHT SEIN PROZESS; er war Beklagter.