15.07.2020, 11:51
(15.07.2020, 00:04)Isidor schrieb: Mangel an Beweisen gibt's in Deutschland nicht. Das ist immer wieder erzählt journalistische Käse. In Dt. muss die Schuld bewiesen werden. Ergo wenn sie nicht bewiesen ist, hat er laut Unschuldsvermutung als unschuldig zu gelten. Die Medien xxxDas ist de facto nur zum Teil richtig. Die Floskel "mangels an Beweisen" gibt es schon länger nicht mehr in Urteilen. Es gibt aber Freisprüche in verschiedenen Klassen, auch de facto, z.B. findet man die Formel "Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen ..." dann kommt da noch was.