03.07.2020, 22:53
Zitat:Gerade mal seit dem 28. April 2020 ist die Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft, und schon findet sie zumindest in einigen Bundesländern keine Anwendung mehr. Der Grund? Ein Formfehler - denn die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote sind wahrscheinlich nichtig - wegen eines fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage.
Quelle: https://www.n-tv.de/ratgeber/Ist-die-Bus...89274.html
Die nächste peinliche Schlappe für Scheuer. So kann es ja echt nicht weitergehen.
Martin