27.06.2020, 21:07
(27.06.2020, 19:00)Isidor schrieb: Zitat aus meinen Link:
Zitat:Die Klägerin vertritt die Auffassung, dass ihre Eltern seinerzeit "unzweifelhaft" auch ihren Austritt miterklärt hätten.
....
Stattdessen berief sie sich darauf, atheistisch erzogen worden zu sein und an der DDR-Jugendweihe teilgenommen zu haben.
Vor Gericht interessiert es nicht, was jemand glaubt, man muss es schon auch beweisen können, dass man etwas gekündigt hat. Ihr Link hat aber mit dem Thema an sich wenig bis nichts zu tun, denn da wollte jemand einfach Geld sparen.