26.06.2020, 21:28
Zitat:Türsteher darf Ü-40 abweisen: Wenn du zu alt für die Techno-Party bist
Das Amtsgericht (AG) München hat die Klage eines 45-jährigen Selbstständigen gegen eine Eventfirma auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung in Höhe von 1000 Euro abgewiesen (Az.: 122 C 5020/18).
[...] So sah es dann auch die zuständige Richterin und befand, dass "bei derartigen Disco-Veranstaltungen nicht allein die Musik im Vordergrund steht, sondern das gemeinsame Feiern. Das Gelingen einer solchen Veranstaltung hängt damit entscheidend von einer gelingenden Interaktion unter den Gästen ab." Von daher sei eine Auswahl der Gäste, um einen gelungenen Abend zu gestalten, vernünftig, um den Interessen der Gäste und des Veranstalters gerecht zu werden.
Quelle: https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-du-zu-...74019.html
Ok, mit dieser Argumentation kann man auch „Whites Only“ Parties feiern und Neger PoC den Zugang verweigern. Mal ernsthaft: Das Alter ist genauso wenig wählbar wie die Hautfarbe. Auch wenn ich persönlich 45jährige Diskogänger albern finde, ist aber Altersdiskriminierung in Deutschland ein flächig zu beobachtendes Phänomen. Sei es der 50+ jährige, der einen Job sucht oder steigende Versicherungsprämien mit dem Alter. An dieser Stelle müsste längst mal was getan werden.
Martin