21.06.2020, 11:30
(21.06.2020, 11:22)Kreti u. Plethi schrieb: Nicht nur in bestimmten Branchen.
Ein Werkvertrag hat ein ein eigenes Gewerk zu erfüllen, sobald derjenige genaugenommen das selbe macht wie Festangestellte hat er die selbe Bezahlung zu bekommen und Werverträge müssen dabei dann auch ausgeschlossen sein, egal welche Branche.
Wie so oft wird einfach zu lange zugesehen, obschon man weiß was es alles verursacht.
Na ja, nicht alle Werkverträge sind per se schlecht, sie können auch den Verbraucher schützen. Nehmen wir mal an, Sie wollen Ihr Bad renovieren. Da ist ein Werkvertrag eine gute Wahl, Sie wollen ein renoviertes Bad, egal wie es der Unternehmer im Einzelnen realisiert. Dass der Unternehmer an dieser Stelle sauber arbeitet (Löhne, Versicherungen usw.), ist wiederum Sache des Gesetzgebers. Bei einer Beauftragung nach Aufwand würde Ihnen die Baufirma das Geld aus den Ohren ziehen.
Martin