07.06.2020, 20:19
(07.06.2020, 19:48)jackson schrieb: Interessant. Wenn eine Strafe verbüßt ist, dann ist sie verbüßt. Und wer frei ist hat ein Recht auf eine 2. Chance bzw. einen Neuanfang. Zumindest habe ich das deutsche Recht so verstanden.
Aber da müassen alle Beteiligten mitspielen.
Das ist auch so, so habe ich das Recht auch verstanden.
Der gute Mann aber ist wohl der Auffassung, dass seine Resozialisierung inklusive Finden eines seiner Qualifikation angemessenen Berufes ratzfatz erfolgen müsse.
So wie er in von mir verlinkten Artikel meint, dass durch eine Begegnung mit seinen neuen Nachbarn "etwaige Bedenken" (!!!)* gegen ihn (den Sexualstraftäter; stand so im Artikel) "schnellstmöglich aus dem Weg geräumt werden". Ja was glaubt der denn ... alles nur blöd gelaufen, eine dumme Sache, kann jedem passieren oder was?
Ein bisschen mehr Bescheidenheit und Einsicht wäre angebracht. Vom Vermögen an objektiver Selbsteinschätzung ganz zu schweigen. Denn es geht hier nicht um Ladendiebstahl oder Körperverletzung, sondern um zwei geplante Vergewaltigungen (Betäubungsmittel) und Besitz von zahlreichen Kinderpornos.
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* Ja was denn sonst ?!