07.06.2020, 20:18
(07.06.2020, 19:48)jackson schrieb: Interessant. Wenn eine Strafe verbüßt ist, dann ist sie verbüßt. Und wer frei ist hat ein Recht auf eine 2. Chance bzw. einen Neuanfang. Zumindest habe ich das deutsche Recht so verstanden.
Aber da müassen alle Beteiligten mitspielen.
Hat er, zweifellos!
Aber still halten, denn ob die "Läuterung"
durch eine STRAFE statt gefunden hat,
das darf man doch hinterfragen, oddr it?
Auch darf man mit Fug und Recht auch hinterfragen!!