27.11.2016, 12:07
(27.11.2016, 11:50)Kreti u. Plethi schrieb: Diese Beitragsbemessungsgrenze war mir schon immer ein Dorn im Auge, ebenfalls die Möglichkeit sich aus der gesetzlichen KV verabschieden zukönnen.
Hier geht es aber nicht um die GKV, sondern um die GRV. Eine Befreiung von der Rentenversicherung ist u. a. dann möglich, wenn die Tätigkeit nicht weisungsgebunden ist und Merkmale einer selbständigen Tätigkeit aufweist . Steht also nicht in direktem Zusammenhang mit der Höhe des Einkommens.
Die KV ist eine andere Baustelle. Hier wäre ebenfalls viel zu tun, da läuft manches ziemlich aus dem Ruder. Mitunter ist es schon peinlich, kurz nach dem Eintreffen beim Arzt ins Sprechzimmer gerufen zu werden, während die (vermuteten) GKV-Patienten im Wartezimmer schon weitaus länger darauf warten, vom Arzt empfangen zu werden.
Martin