19.11.2016, 14:59
(19.11.2016, 14:36)Phantomias schrieb: Nichts ist richtig falsch, Sie vergleichen lediglich Äpfel mit Birnen. Es sind übrigens 71,75 %, nicht 70%. Die 43% sind keine aktuelle Größe, da kann sich noch viel ändern angesichts der derzeitigen Diskussion.
Ich habe lediglich darauf verwiesen, dass die Reformen der GRV seinerzeit auf die Beamtenversorgung (z.B. 75% -> 71,75%, 65 Jahre ->67 Jahre) übertragen wurden. Die Beamtenversorgung wird immer deutlich besser sein als die GRV, solange es das Beamtentum gibt.
Die Beamtenpension sollte auch nicht mit der puren GRV verglichen werden, sondern mit der Situation eines Angestellten in Rente mit ordentlicher betrieblicher Zusatzversorgung (z.B. Angestellte im Öffentlichen Dienst).
Ach. Vergessen wir also die Argumente hinsichtlich eines drohenden Zusammenbruchs der Altersversorgung aufgrund demographischer Prämissen und ersetzen dies durch ein frisches "So war es schon immer und so wird es auch bleiben". Chapeau.
Martin