18.11.2016, 16:18
(18.11.2016, 16:03)pocahontas schrieb: Alle BKKs sind in einem Verband auf Gegenseitigkeit zusammengeschlossen. So war das wenigstens früher. Damit waren die Ansprüche geregelt, falls der Betrieb pleite ging oder der Arbeitsplatz gewechselt wurde. Man konnte entweder freiwillig weiterzahlen, ruhen oder sich auszahlen lassen.
In der Regel sind die Altersversorgungen in eigenen Trusts und Fonds ausgegliedert, so funktioniert es jedenfalls bei größeren Firmen (z.B. BAV - Betriebliche Altersvorsorge Siemens). Damit können die Pensionsansprüche der Mitarbeiter auch im Falle einer Insolvenz weiter bedient werden. Diese Fonds gehören nicht zur Insolvenzmasse. Es gibt dazu m. W. ziemlich strenge gesetzliche Auflagen.
Martin