25.08.2020, 23:49
(25.08.2020, 19:12)Martin schrieb: Äh, nein. Das sind keine Araber mit israelischem Pass die in Israel leben, sondern Araber ohne israelischem Pass die in Gaza leben und die eine Terrororganisation an die Spitze gewählt haben.
Natürlich haben Ausländer nicht die gleichen Rechte in einem Land wie Einheimische, überall auf der Welt: Wahl, Aufenthalt, Sozialleistungen usw.
Israelische Araber haben die gleiche Rechte wie israelische Juden, da diese als Einheimische zählen. Klingt komisch, ist aber so.
Martin
Das Westjordanland gehörte zum britischen Völkerbundsmandat für Palästina und sollte Teil eines jüdisch-arabischen Staates werden. Zunächst wurde das Gebiet von Jordanien annektiert, als Folge des Sechs-Tage-Krieges steht es unter dem Namen Bezirk Judäa und Samaria unter israelischer Verwaltung. Ausländer sind hier dann eigentlich die Israeli, nicht die Palästinenser!
Zitat:Angenommen, ein Palästinenser und ein Israeli, die beide in derselben Straße in Hebron wohnen, geraten in einen heftigen Streit und werden daraufhin verhaftet. In dem gesamten sich anschließenden Rechtsverfahren – von der Inhaftierung über den Gerichtsprozess bis hin zum Urteil – werden die beiden unterschiedlich behandelt. Ihre nationale Identität bestimmt darüber, welche Gesetze auf sie angewendet werden und welche Gerichtsbarkeit für sie zuständig ist.
Der israelische Siedler wird sich vor einem zivilen Richter eines regulären Gerichts irgendwo in Israel verantworten müssen. Seine Verhandlung wird auf Hebräisch stattfinden, eine Sprache, der er in der Regel mächtig ist. Der Palästinenser dagegen muss vor einem der israelischen Militärgerichte in der Westbank, denen ein Oberst vorsitzt, erscheinen. Auch seine Verhandlung wird auf Hebräisch stattfinden, eine Sprache, die er und auch sein Anwalt häufig gar nicht oder nur zum Teil verstehen. In der Regel bieten die Militärgerichte, wenn überhaupt, nur unzureichende Übersetzungsdienste an. Von dem Moment der Verhaftung an bis zur Richtervorführung dürfen bei einem Israeli nicht mehr als 24 Stunden vergehen, während ein Palästinenser bis zu 48 Stunden ohne richterliche Überprüfung festgehalten werden kann. Wird einem Palästinenser ein sicherheitsrelevantes Vergehen zur Last gelegt, dann beträgt diese Frist bis zu 96 Stunden, bei einem Israeli bedarf es der Bestätigung eines hochrangigen Beamten, um den Beschuldigten 96 Stunden ohne richterliche Vorführung in Gewahrsam nehmen zu können.
https://www.rosalux.org.il/kein-gleiches...-westbank/