17.11.2016, 17:41
(17.11.2016, 15:22)Sophie schrieb: Es ist ja so, dass jeder eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben beantragen kann. Die Genehmigungsbehörde prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und erteilt diese dann oder lehnt ab. Da die Stadt Augsburg eine Doppelfunktion hat, ist sie als Kreisverwaltungsbehörde im Auftrag des Staates zuständige Genehmigungsbehörde für Bauvorhaben auf städtischer Gemarkung.
Ob derjenige, der die Baugenehmigung erhalten hat, tatsächlich das Bauvorhaben umsetzen kann, ist eine ganz andere Frage. Dazu sollte ihm entweder das fragliche Grundstück (ggf. mit Gebäude) gehören oder er hat eine entsprechende verrtagliche Vereinbarung mit dem Eigentümer.
Im Fall FFT hat die AAG diese Vereinbarung mittels eines Mietvertrages mit der Stadt. An den ist diese natürlich gebunden. Nur sollte man meinen, dass man aus diesem leichter wieder rauskommt (ggf. mittels einer Entschädigungszahlung) als zu versuchen, das Recht zu strapazieren um nicht zu sagen, zu beugen, um das mittlerweile unerwünschte Vorhaben zu canceln.
Ein guter Kündigungsgrund ist immer Eigenbedarf Also mal überlegen, zu welchem Zwecke man den Turm driingend benötigen könnte.
Leider ist der Thomas Fischer (Prof. Dr. BGH) Strafrechtler und kein Verwaltungsakrobat. Ich hätte ihn auch als Bundespräsident von Einschränkungen abgesehen gerne gesehen, als da sind unter allerlei unterhaltsamen Seitenblicken arg dröge Textverständnisverkrampfungsübungen.
Die Frage nach einer First Lady ergäbe sich nicht, weil Frau Heuss-Knapp früh feststellte, daß eine Bundespräsidentengattin in der Verfassung nicht vorgesehen ist, ein Bundespräsidentinnengatte wohl auch nicht.
Habe wohl zu viel Fischer am Stück gelesen und weiche ab, suche und finde den roten Faden beim nächsten Beitrag trotz allerlei Umgehungsmöglichkeiten irgendwie doch und kann bei der Gelegenheit die Homepage vom FFH o.T. (ohne Treppe) durchgeben. Bis später also hierzu.
Vor Jahren hat mir diese sachte, aber nachdrücklich angesichts der dargelegten Fakten ziemlich imponiert und zehre noch davon. Weder verwandt noch verschwägert, habe weder Tauben noch Fischfutter dort gelagert, was ja auch die Raiba nicht gerne sähe, die die Örtlichkeit längst solcherlei Nutzungen durch Unterstützung befreit hat, einfach so, ohne Klo. Vielleicht wars auch die Baywa wegen Vogel- und Fischfutter - bitte auch mit der nicht verwandt.