23.07.2017, 12:19
In der Mitte sieht es so aus:
Der Stadtrat hats also schön öffentlich-rechtlich genehmigt und ob er dabei an der Nase herumgeführt wurde, braucht das Gericht nicht zu entscheiden, weil es ein anderes Bier wäre.
Damit wäre der Ball beim Stadtrat gewesen, zu beweisen, daß er an der Nase herum geführt worden sei und anders entschieden hätte, wäre das nicht. Fahrradkätte.
Bei der Gelegenheit hätte er zugeben müssen, daß er sich an der Nase herum führen läßt.
Schwierig, schwierig, blöde Situation.
Bevor er das zugibt, müssen noch ganz andere Treppen gebaut werden, Himmelsleitern?
Wenn sich einer mit einem Maßband bewaffnet und die geplante Treppe abmißt, kommt er einfach und schnell auf den Punkt, wo die Treppe auf dem Gehsteig sitzt. Das geht alleine, mit einem Zeugen noch besser, der ihn kontrolliert und vielleicht sogar einen Laser einstecken hat, um doppelt zu moppeln und alle Zweifel zu beseitigen. Im Bauauschuss sitzen Leute, die das bestimmt schon öfter gemacht haben, und bei der aag ist man diesbezüglich wohl auch nicht auf der Brennsuppn dahergeschwommen.
Pläne sind Silber, Sache ist Gold. Also pfeif auf die Pläne, soll das Verwaltungsgericht darauf herumturnen, und machmer Sache, Treppe auf den Gehsteig und fertig.
Fallstricke im Baugenehmigungsverfahren, moderne Überzeugungsrhetorik
Zitat:Die genaue Lage der Treppenanlage ergebe sich aus den detaillierten Darstellungen der Klägerin in den Bauzeichnungen und in der Zusammenschau mit dem Lageplan werde deutlich, dass ein nicht unerheblicher Teil der Treppenanlage des Fünfgratturms im öffentlichen Straßenraum zu liegen komme und so auch von der Stadt Augsburg genehmigt worden sei. Dabei sei es nicht entscheidend, ob der Beklagten bewusst gewesen sei, dass die betroffene, von der Treppenanlage beanspruchte Fläche nicht ausschließlich eine öffentliche Grünfläche darstelle, sondern auch die Gehwegfläche betreffe.
Eine Differenzierung der öffentlichen Fläche nach ihrer Nutzung sei aus dem Bescheid nicht ableitbar.
http://www.vgh.bayern.de/media/vgaugsbur...tsache.pdf
Der Stadtrat hats also schön öffentlich-rechtlich genehmigt und ob er dabei an der Nase herumgeführt wurde, braucht das Gericht nicht zu entscheiden, weil es ein anderes Bier wäre.
Damit wäre der Ball beim Stadtrat gewesen, zu beweisen, daß er an der Nase herum geführt worden sei und anders entschieden hätte, wäre das nicht. Fahrradkätte.
Bei der Gelegenheit hätte er zugeben müssen, daß er sich an der Nase herum führen läßt.
Schwierig, schwierig, blöde Situation.
Bevor er das zugibt, müssen noch ganz andere Treppen gebaut werden, Himmelsleitern?
Wenn sich einer mit einem Maßband bewaffnet und die geplante Treppe abmißt, kommt er einfach und schnell auf den Punkt, wo die Treppe auf dem Gehsteig sitzt. Das geht alleine, mit einem Zeugen noch besser, der ihn kontrolliert und vielleicht sogar einen Laser einstecken hat, um doppelt zu moppeln und alle Zweifel zu beseitigen. Im Bauauschuss sitzen Leute, die das bestimmt schon öfter gemacht haben, und bei der aag ist man diesbezüglich wohl auch nicht auf der Brennsuppn dahergeschwommen.
Pläne sind Silber, Sache ist Gold. Also pfeif auf die Pläne, soll das Verwaltungsgericht darauf herumturnen, und machmer Sache, Treppe auf den Gehsteig und fertig.
Fallstricke im Baugenehmigungsverfahren, moderne Überzeugungsrhetorik