22.07.2017, 13:36
(22.07.2017, 11:41)forest schrieb: Will jetzt keine ollen Kamellen auswickeln, aber janz allgemein, gab es Auflagen, wie die Mietsache zu nutzen oder nicht zu nutzen ist? Erinnerlich nicht so arg, weil man der Altaugsburggesellschaft verdientermaßen vertrauen konnte. Dann stellte sich heraus, daß die geplante Nutzung mit allerlei Auflagen straßenverkehrs-, bau-, haftungs- und denkmalschutzrechtlicher Art verbunden ist, die man vorher nicht bedacht oder bewußt für vernachlässigbar gehalten hat.
Entzündet hat sich das erst in der Geschmacksfrage der baulichen Ausführung der Treppe.
Die Idee der Altaugsburggesellschaft mit der Wiederbelebung finde ich unverändert gut, très chic, Stehempfang mit Ausblick auf den Ententeich, weiß eingekleidete Tischchen, Proseccogläschen, Espressotässchen, Kabberzeug, ein Gedicht... über die Stadtmauer, ein intimes Literaturstübchen, ein Märchen für kleine und große Kinder, sagenumwoben durch und durch, ach, wie schön wäre das. Schön wäre auch eine ausnahmsweise abenteuerliche Stiege auf eigene Gefahr im Innenraum. Leider Leiter leider Hühnerleiter, ist die vonner anneren Bank gesponst, aber das ließ sich richten.
In Abwägung aller tatsächlichen und möglichen Umstände sähe ich da lieber den Turm als alleinstehendes Denkmal, ohne Klo, ohne Klimbim, zwar saniert, wo nötig, aber sonst in Ruhe gelassen. So etwas muß es auch geben dürfen, ist ja heutzutags selten genug.
Ich befürchte, es war durchaus bekannt und auch gewollt, was die AAG da vorhatte. Wengert hatte es mit Frau Voit ausgemauschelt und der gesamte Stadtrat nickte Beifall. Was soll von der AAG auch Unerquickliches kommen - wie du sagst.
Das Blöde ist eben, dass der Bürger, in dem Moment, in dem der Vertrag geschlossen ist, außen vor bleibt. Und im Vorfeld ist da nur gaaaanz gaaaanz wenig an die Öffentlichkeit gedrungen - so ich mich recht erinnere. DANN hieß es - kann man nicht mehr verhindern, weil... eine ganz schiefe Sache.
So gesehen muss die Stadt nur alle Dinge, bei der sie befürchtet, dass es Knatsch mit den Bürgern geben könnte, einen privatrechtlichen Vertrag mit jemand schließen. Ällerbätsch.