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Mehr Schutz für Radfahrer
#1

Weitestgehend unbemerkt gibt es seit 28sten April eine Reihe von neuen Verkehrsregeln im Straßenverkehr, die die Fahrradfahrer schützen und unterstützen.

In Stichpunkten:

- Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist.

- Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben.

- Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts

- Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer

- Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen

uvm.

Quelle und mehr Informationen: https://ebike-mtb.com/stvo-novelle-2020/...8NDwqBc7q4 

Martin
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#2

Hmm, wie ist das dann, müssen Radler dann auch von selber 1,5 m Abstand zu Autos einhalten? Also wenn sie z. B. vor Ampeln die Autos rechts überholen?

Und was ich auch nicht gefunden habe, wenn Radler jetzt gegen bestimmte Einbahnstraßen fahren dürfen, gibt es dann auch Schilder für die Autofahrer, an denen man das erkennt, also dass Radler entgegenkommen können? Nanu Weil es gibt ja Einbahnstraßen aus denen man links in eine Seitenstraße abbiegen will und da ordnet man sich ja mit dem Auto dann ganz links ein. Weil es ja keine Gegenverkehrspur gibt. Und wenn dann aber plötzlich ein Radler auf der selben Spur mir entgegengesaust kommt und ich muss aber gerade warten weil in der Seitenstraße noch ein Fußgänger rüber geht? Dann fährt der mir rein und wer ist dann schuld? Ich steh da ja nur und kann nichts dafür. Weil ich ja gar nicht wissen kann dass da Gegenverkehr kommen kann wenn es kein Warnschild gibt.
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#3

(01.05.2020, 13:14)messalina schrieb:  Hmm, wie ist das dann, müssen Radler dann auch von selber 1,5 m Abstand zu Autos einhalten? Also wenn sie z. B. vor Ampeln die Autos rechts überholen?

Und was ich auch nicht gefunden habe, wenn Radler jetzt gegen bestimmte Einbahnstraßen fahren dürfen, gibt es dann auch Schilder für die Autofahrer, an denen man das erkennt, also dass Radler entgegenkommen können? Nanu Weil es gibt ja Einbahnstraßen aus denen man links in eine Seitenstraße abbiegen will und da ordnet man sich ja mit dem Auto dann ganz links ein. Weil es ja keine Gegenverkehrspur gibt. Und wenn dann aber plötzlich ein Radler auf der selben Spur mir entgegengesaust kommt und ich muss aber gerade warten weil in der Seitenstraße noch ein Fußgänger rüber geht? Dann fährt der mir rein und wer ist dann schuld? Ich steh da ja nur und kann nichts dafür. Weil ich ja gar nicht wissen kann dass da Gegenverkehr kommen kann wenn es kein Warnschild gibt.

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html 
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#4

(01.05.2020, 13:29)Klartexter schrieb:  § 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html 

Gut, dann bin ich ja unschuldig, weil ich steh da ja beim abbiegen nur weil es nach den Umständen unvermeidbar ist, wenn da gerade ein Fußgänger rübergeht. Und der Radler darf dann nicht in mich reinsausen weil er mich ja sonst schädigt, also mein Auto.
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