Menschen sind nun mal in allerlei Schweinereien verwickelt, dazu gehören auch Politiker, die ein Vorbild sein sollen. So sind wir nun mal, verwundern sollte das niemanden, denn Vertrauen ist was für naive.
Was spricht eigentlich dagegen, einem Landtagsabgeordneten des Freistaats Bayern die Inanspruchnahme von Dienstleistungen einer Abbaukraft möglicher körperlicher und vielleicht auch psychischer und neurotischer Verspannungen unter rein privater Inanspruchnahme, also voll versteuerter Abgeordnetenbezüge samt steuerfreier Nebenleistungen in Gestalt von pauschal gewährten Aufwandsentschädigungen ohne Nachweis, gleichwohl Kostenerstattung zu gewähren?
Im Falle einer nachweislich sozialen Relevanz von gesellschaftlicher Bedeutung würden diese privat verauslagten Kosten im Rahmen einer professionellen Volksvertetungskompetenz als Betriebsausgaben anerkannt.
Die versuchte Dokumentation des Vorgangs ist hierzu als einschlägig anzusehen, infolgedessen straf- und steuerfrei sowie erstattungspflichtig.