30.01.2020, 12:24
Zu Beitrag 12:
"Änderung der Stellplatzsatzung, sodass Bewohner vor allem von Mehrfamilienhäusern ihre Räder sicher und bequem unterbringen können."
Die aktuelle Stellplatzsatzung der Stadt Augsburg verlangt bei Mehrfamilienhäusern bereits 1 Abstellplatz für Fahrräder je 30 m² Wohnfläche bzw. je Kleinstwohnung bis 25 m². Bei Studentenappartements ist 1 Abstellplatz je Bett vorgeschrieben. Der Aufstellort der Abstellplätze für Fahrräder muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus leicht und verkehrssicher erreichbar, sowie gut zugänglich sein. Für eine Mehrheit der Abstellplätze ist Wetterschutz vorzusehen. Dass hier noch mehr getan werden muss, sehe ich nicht.
"Änderung der Stellplatzsatzung, sodass Bewohner vor allem von Mehrfamilienhäusern ihre Räder sicher und bequem unterbringen können."
Die aktuelle Stellplatzsatzung der Stadt Augsburg verlangt bei Mehrfamilienhäusern bereits 1 Abstellplatz für Fahrräder je 30 m² Wohnfläche bzw. je Kleinstwohnung bis 25 m². Bei Studentenappartements ist 1 Abstellplatz je Bett vorgeschrieben. Der Aufstellort der Abstellplätze für Fahrräder muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus leicht und verkehrssicher erreichbar, sowie gut zugänglich sein. Für eine Mehrheit der Abstellplätze ist Wetterschutz vorzusehen. Dass hier noch mehr getan werden muss, sehe ich nicht.