30.01.2020, 03:19
(28.01.2020, 10:22)derfnam schrieb: Was die Radler so alles möchten, teilweise auch verständlich. Was aber bedeutet das für die bisher gültigen Verkehrsregeln oder gilt freie Fahrt für Radler, ohne wenn und aber.
Hier die Konkretisierung der Forderungen der Radinitiative:
Zitat:
- Durchgängiges Radwegenetz ohne abrupte Unterbrechungen, kein ständiger Wechsel der Radwegeführung auf einer Strecke
- Mehr Sicherheit an Kreuzungen. Vor allem Unfallschwerpunkte sind zu entschärfen, zum Beispiel in dem die Sichtbarkeit der Radfahrenden verbessert wird.
- Beseitigung des derzeitigen Mangels an gut zugänglichen und sicheren Radabstellmöglichkeiten. Orte des öffentlichen Lebens und ÖPNV‐Knoten erhalten neue Radabstellplätze.
- Änderung der Stellplatzsatzung, sodass Bewohner vor allem von Mehrfamilienhäusern ihre Räder sicher und bequem unterbringen können.
- Schaffung von mehr Platz für das Rad durch Umwidmung von jährlich 3 % der öffentlichen Kraftfahrzeugstellplätze in der Innenstadt.
- Verbesserung der Kommunikation zwischen Bürgern und Stadtverwaltung durch eine Online‐Meldeplattform, auf der Radfahrende jederzeit störende und gefährliche Wegstellen melden können.
- Schaffung der personellen und finanziellen Voraussetzungen zur Umsetzung des Bürgerentscheids in den städtischen Behörden.
https://www.daz-augsburg.de/radentscheid...en-wollen/
Ich hätte dieses Begehren und den Entscheid gerne gekoppelt mit einem Fußgängerentscheid. Dieser sollte einen Citybereich (umfassend die Cityzone des ÖPNV) ausweisen, in dem - außerhalb von Durchfahrtstrassen für Radfahrer - nur Fußgängerverkehr erlaubt ist.