24.01.2020, 13:49
Zitat:Anlässlich der gestern veröffentlichten Studie im Auftrag der Onlineplattform Airbnb fordert das Sozialreferat Airbnb dazu auf, die Klagen gegen die Stadt einzustellen und mit der Landeshauptstadt München zu kooperieren, um das illegale Vermieten von Wohnraum an Feriengäste zu unterbinden...
In München dürfen ganze Wohnungen nicht länger als acht Wochen im Jahr an Feriengäste vermietet werden.
Sozialreferentin Schiwy: „Eine echte kurzzeitige Vermietung – eben weniger als acht Wochen im Jahr – ist damit in München erlaubt. Alles was darüber hinaus geht, ist schlicht illegal. Auf einem so angespannten Wohnungsmarkt wie München trägt jede weitere Verknappung dazu bei, dass die Preise in die Höhe gehen. Für diese Erkenntnis brauchen wir keine Studien. Das ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.“
Allein im Jahr 2018 konnten 370 Wohneinheiten vor einer illegalen Zweckentfremdung bewahrt beziehungsweise wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Die Schaffung dieser Anzahl von Wohnungen im geförderten Wohnungsbau würde die Landeshauptstadt München rund 139 Millionen Euro kosten.
https://ru.muenchen.de/2019/149/Airbnb-S...-auf-86330
Es gibt hohe Bußgelder bei Missachtung. Bis zu 300.000 Euro.