23.01.2020, 20:35
(23.01.2020, 20:26)Martin schrieb: Nein, ist es auch nicht. Kritisch wird es, wenn Serviceleistungen wie in einem Hotel angeboten werden, also z. B. Gastronomie, Concierge etc. Das bloße Vermieten zählt als Vermögensverwaltung und nicht als Gewerbe. Das gilt auch für häufig wechselnde Mieter wie z. B. Touristen.
Martin
Danke, dann hat mich mein Gefühl also doch nicht getäuscht. Ich war schon die ganze Zeit am rätseln wie das Gewerbe dann heißen würde.