23.01.2020, 11:24
(23.01.2020, 10:53)Sophie schrieb: Das ist immer das erste was Ihnen einfällt: Neid. Die Damen haben doch ausführlich beschrieben, was ihnen Sorgen bereitet, warum gehen Sie darüber komplett hinweg und reduzieren auf niedere Beweggründe?
So ganz 'völlig legal' ist das Vorgehen übrigens nicht: Gewerbliche Vermietung bedürfte nach der Teilungserklärung die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die liegt nicht vor. Die Klausel wired über einen Trick umgangen indem der Eigentümer das Appartement an einen Mann vermietet, der es seinerseits im Internet als Ferienwohnung untervermietet. Warum die ETG nicht gegen den Eigentümer vorgeht fragt man sich allerdings.