(20.01.2020, 09:05)Martin schrieb: Politiker zum Kleriker: "Halt Du sie dumm, ich halt' sie arm..."
Martin
Scheint bei Ihnen nicht ganz gelungen zu sein, Martin. Der Kleriker hatte Erfolg, der Politiker nicht.
Aber ernsthaft: Verschwörungstheorien sind hier fehl am Platz, man muss einfach die Tatsachen sehen: Die Gründe für die Einstellungen der Ermittlungen waren in der Regel
Verjährung oder die Tatsache, dass es
nicht für einen hinreichenden Tatverdacht reichte. 124 von 312 namentlich bekannten Beschuldigten waren verstorben. (
Quelle ) Auch wenn es natürlich unbefriedigend ist, dass hier Täter auf Grund von Verjährung nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können, aber Deutschland ist nun einmal ein Rechtsstaat, in dem Gesetze nicht beliebig nach dem Täterkreis ausgerichtet werden. In XY brachten sie mal einen Fall, in welchem ein Täter nach 29 Jahren ermittelt werden konnte und die Tat auch gestand. Er hat seine schwangere Freundin getötet, konnte aber nicht wegen Mord verurteilt werden, da ihm der Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Somit wurde der Fall als Totschlag behandelt, der aber verjährt nach 20 Jahren. Somit blieb der Täter straffrei, was natürlich den Angehörigen und vielen anderen Menschen nicht gefallen konnte. Aber Gesetze gelten nun einmal für alle Bürger, auch wenn dann mitunter ein Täter straffrei davon kommt.