25.02.2020, 20:33
(25.02.2020, 20:14)Klartexter schrieb:Wie gesagt, alles reine Spekulationen hier. Wir wissen nicht, über welche Kenntnisse die Staatsanwaltschaft verfügt, wir kennen nicht die Gründe, weshalb das OLG die Haftbefehle wieder in Kraft gesetzt hat.
Doch die kennen wir: Weitere Ermittlungen seien notwendig, um den Vorwurf der Beihilfe zum Totschlag zu untermauern, daraus abgeleitet die Verdunkelungsgefahr.
Das würde aber voraussetzen, dass das eine richtige Bande war, die vorhatte, am Kö eine gewalttättige Auseinandersetzung anzuzetteln. Dafür gibt es aber bisher nicht den geringsten Anhaltspunkt. Zumindest hatte das LG Augsburg keinen. Und wie lange sollen diese Ermittlungen eigentlich noch dauern?
Soll hier auf Teufel komm raus etwas konstruiert werden, was nachträglich die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft rechtfertigt? Staatsanwälte neigen nicht dazu Fehler zuzugeben, Beispiele gibt es mehr als genug.