31.12.2019, 17:14
(31.12.2019, 14:00)Sophie schrieb: Gerne. Differenzieren ist Deine Sache offenbar auch nicht mehr. Wie wäre es denn gewesen, die Haftbefehle für die, die weit weg standen, aufzuheben, weil sie eben keine Beihilfe zum Totschlag geleistet haben können? Weil sie nur Zeugen waren und deshalb nicht in Untersuchungshaft genommen werden können?
Dass Dich 'der' oder 'diejenigen' nicht interessieren, weil Du ein vorgefertigtes Szenario im Kopf hast, von dem Du kein Jota abrücken möchtest, hast Du hier schon eindrucksvoll dargelegt.
Was Du mit den 3 Verdächtigen, die sich selbst bei der Polizei meldeten andeuten willst, will ich mich jetzt gar nicht bemühen, mir vorzustellen.
Der Reihe nach gedünstet:
'nur Zeugen waren', wenn überhaupt und dann, ob sie wahrheitsgetreu aussag(t)en und dann, wann sie was aussagten, gleich nach der Festnahme, vorher zum betreuenden Sozialdienst und später vor dem LG - soviel zum Differenzieren
Nächste Baustelle, 'kein Jota': Ich rücke von gar nichts ab, wüßte nicht wovon. Wenn man alle Eventualitäten dank Unwissens abhandelt einschließlich Einfühlungsvermögen in die Beteiligten - war auch mal jung - kommt man zu näheren und entfernteren denkbaren Abläufen, von denen bis jetzt keiner ausgeschlossen werden kann.
Und schließlich: Zwischenzeitlich und grundsätzlich wird jeder Beteiligte - ob anwaltschaftlich vertreten oder nicht - jegliche Beteiligung sprich Schuld von sich weisen. Dürfen se, ob berechtigt oder nicht, worüber das Gericht befinden darf. Das Delikate, pardon, ist die Gratwanderung zwischen eigener Schuld und der der anderen Beteiligten. Du kannst das Wort wohl nicht mehr hören, aber dein Dressurhengst, der mit dir durchzugehen fortgeschritten, fortgetrabt bis fortgalloppiert ist, heißt so. Kurz: Wer verpfeift wen und wie gemein, um selbst heil aus der Sache raus zu kommen?
Noch kürzer: Wer falsch pfeift, dem ist bekannt, daß der/die anderen wissen, wo sein Haus ist mit seinen ihm Lieben drin.
Harter Tobak - das OLG erweist sich möglicherweise als sehr einfühlsam und fürsorglich mit seiner Entscheidung.
Es ginge noch weiter mit möglichen persönlichen Sympathien und Antipathien zwischen RAs und Richtern, bei der möglicherweise politischen Einflussnahme kommt sowohl die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft als auch bevorzugte Beförderungsmöglichkeiten für Richter ins Spiel, um nicht die gezielte Einflussnahme auf den Geschäftsverteilungsplan auch noch zu bemühen. Habe ich Brixner gesagt? Nein, habe ich nicht.