31.12.2019, 12:26
(31.12.2019, 09:05)Sophie schrieb: Wenn die Polizei, um einen Haftbefehl zu erwirken, der ihr für ihre Ermittlungsarbeit zweckdienlich hilfreich erscheint, etwas behauptet, was den Tatsachen widerspricht, dann ist das äußerst bedenklich. Hilfreich ist ein in der Öffentlichkeit auftauchendes privates Video (das offizielle kriegt man selbstverständlich nicht zu sehen), das einige der Verdächtigen so weit vom Tatort entfernt zeigt, dass sie das Opfer auf keinen Fall, wie behauptet 'umziingeln' konnten, natürlich nicht. Eher peinlich und geeignet Vertrauen in ein korrektes Handeln der Staatsgewalt zu beschädigen.
Was ist 'umzingeln'? 360°, 270°, 180° oder nur 120° und wieviel Mann braucht man jeweils dazu? Nötigung am Weitergehen?
Wird 'man' die immerhin durch öffentliche Amtshandlung entstandenen Videos sehen dürfen? Was ist mit Ausschluß der Öffentlichkeit wegen Jugendstrafrechts, um keine Zukunft zu verbauen? Daß die Wiederverhaftung politisch gewollt sein könnte, wie der Langläufer in Lappland unkt, ist nicht auszuschließen, wegen der Schwere der Tat und allgemeiner Zusammenrottungsneigung, nicht nur jugendlicher zur Verstärkung ihrer als schwach empfundenen Macht, auch zur Vertuschung und Aufklärungsverhinderung etwaiger Strafbarkeiten und ihrer zukünftigen Verhinderung. Dann sind die Beteiligten, wenigstens einige davon polizei- und sozialarbeitsbekannt. Nebel, undurchdringlicher, was verbirgst du?
Wir werden es erfahren.