30.12.2019, 13:02
(30.12.2019, 11:51)messalina schrieb: Hallo Sophie, du kennst dich ja jetzt aus Also, ich bin schon die ganze Zeit am grübeln, wie wäre das jetzt wenn sich zwei von denen gegenseitig beschuldigen, z. B. wer den zweiten verletzten Mann geschlagen hat? Und der Anwalt vertritt aber beide. Dann müsste er ja vielleicht ein Schreiben gegen sich selber schreiben, also an sich selber, auf jeden Fall was widersprüchliches. Weil er müsste ja für beide das beste rausholen.
Oder noch schlimmer, die gleiche Szene vor Gericht, der eine beschuldigt den anderen und der Anwalt weist das für den Beschuldigten zurück, aber was soll er dann als Anwalt des Beschuldigers als Rechtfertigung sagen, das der sich vielleicht nur falsch erinnert, oder dass es eben doch so war? Also irgendwie geht das doch alles gar nicht zusammen? Gibt es da nicht ein Gesetz dagegen oder eine Vorschrift, weil bei einer Scheidung braucht man ja glaub auch zwei Anwälte?
Ein Anwalt kann nicht mehrere der selben Tat Beschuldigte verteidigen ( §146 StPO ). https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__146.html
Ich schrieb ja auch von KANZLEI.
Nein, das ist nicht verboten.
Ein standesrechtliches Kollisionsverbot könnte greifen bei widerstreitenden Interessen. Das regelt § 3 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte ) Ggf. sind dann die Mandate zu beenden.
Recht verständlich erläutert ist das hier
Parteiverrat wäre übrigens ein Straftatbestand https://dejure.org/gesetze/StGB/356.html
Aber ein Zusammenwirken zum gegenseitigen Nutzen?
Also ich finde es auch etwas seltsam, die Verdächtigen einzusperren wegen Verdunkelungsgefahr wenn dann über eine Kanzlei doch wieder die Aussagen angeglichen werden können.