29.12.2019, 19:51
(29.12.2019, 19:28)forest schrieb: Nein, nein, du reitest das Dressurpferd des § 112 StPO namens 'Beschuldigter'. Ein Hengst, der mit dir durchgeht. Zum OLG sage ich nicht viel, nur daß bei Mollath ein regensburger ihn mit über 100 Seiten abgeschmettert hat und ein anderes, erinnerlich ein nürnberger, das mit nur einer Seite kassiert hat. In eigener Zivilsache hat eine OLG-Richterin wasserdichte Beweise schlicht verwechselt, sodaß sich BGH-Richter daran fast totgelacht haben. Ich war nicht dabei, aber die Begründung war so zu verstehen. Die Sache war stark amigoverseucht. Deswegen meine Vorbehalte gegenüber Gerichten ohne sie zu verdammen, es geht nur um einzelne krasse Ausfälle, aber die gibt es.
Zurück zu deinem Pferd: Wer sagt denn, daß der böse siebte Mann alleiniger Körperverletzungstotschläger ist. Kann es nicht auch so gewesen sein, daß mehrere Schläge von anderen Beteiligten ihn sturmreif geschlagen haben und es ungerecht wäre, den einen 10 Jahre zu verknacken und die anderen mit ein paar Sozialstunden laufen zu lassen?
So lange nichts weiter Verwertbares herauskommt, kritisiere ich das OLG nicht, im Gegenteil.
Das Pferd reite nicht nur ich, sondern auch das LG und die Tante vom ZDF.
Zu Deiner These aus Absatz 2: Sagen wir mal so, wenn es so gewesen wäre, dann hätte es so geheißen und nicht 'umzingeln'. Außerdem schlägt man halt schlecht jemand 'sturmreif', wenn er 10 m entfernt steht. Es wird immer so getan als ob die 7 eine Einheit wären. Es haben ja auch noch welche den Begleiter krankenhausreif geschlagen. Es geht um drei bis vier die bei der Tat dabei waren, aber nach Meinung des LG nichts mit der Tat zu tun hatten. Für diese gibt es dann auch keinen Haftgrund, weil keine Beschuldigten. Das OLG versucht nun eben eine Beschuldigteneigenschaft aus der Gruppenzugehörigkeit herzuleiten - also die Polizei soll ihnen diese ermitteln, weil bislang haben sie dafür eigentlich selbst noch keine Anhaltspunkte.