29.12.2019, 19:28
(29.12.2019, 17:43)Sophie schrieb: Dochdoch, Du behauptest das hartnäckig (natürlich regelmäßig mit der Einschränkung, dass es auch anders sein könnte) und der Haftbefehl lautet auf Totschlag und Beihilfe dazu wobei die Beihilfe in der „Gruppendynamik“ bestehen soll.
Zeugen werden nicht in Untersuchungshaft genommen. Wer das ZDF-Video gesehen hat, weiß, dass eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit notwendig ist für die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft. Verdunklungsgefahr allein ist kein Haftgrund. Du bastelst Dir gerade Dein eigenes Recht - so wie Polizei und Staatsanwaltschaft mit gütiger Unterstützung des OLG. Rechtsstaatlich sehr bedenklich diese „Zweckmäßigkeitshandlungen“.
Nein, nein, du reitest das Dressurpferd des § 112 StPO namens 'Beschuldigter'. Ein Hengst, der mit dir durchgeht. Zum OLG sage ich nicht viel, nur daß bei Mollath ein regensburger ihn mit über 100 Seiten abgeschmettert hat und ein anderes, erinnerlich ein nürnberger, das mit nur einer Seite kassiert hat. In eigener Zivilsache hat eine OLG-Richterin wasserdichte Beweise schlicht verwechselt, sodaß sich BGH-Richter daran fast totgelacht haben. Ich war nicht dabei, aber die Begründung war so zu verstehen. Die Sache war stark amigoverseucht. Deswegen meine Vorbehalte gegenüber Gerichten ohne sie zu verdammen, es geht nur um einzelne krasse Ausfälle, aber die gibt es.
Zurück zu deinem Pferd: Wer sagt denn, daß der böse siebte Mann alleiniger Körperverletzungstotschläger ist. Kann es nicht auch so gewesen sein, daß mehrere Schläge von anderen Beteiligten ihn sturmreif geschlagen haben und es ungerecht wäre, den einen 10 Jahre zu verknacken und die anderen mit ein paar Sozialstunden laufen zu lassen?
So lange nichts weiter Verwertbares herauskommt, kritisiere ich das OLG nicht, im Gegenteil.
Stell dir vor, ein Strate nimmt sich der Sache an. In M gibt/gab es eine Kanzlei mit u.a. diesem Namen, in der auch eine RAin 'von und zu' beschäftigt war, aber da wird es amigorös und hat mit dem hiesigen Strafverfahren nichts zu tun; nur zur Erläuterung meines Interesses in Rechts- und Gerichtssachen. (Nicht studiert wie angeblich PuK und du).