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Zweifel an tödlichem Schlag

(29.12.2019, 18:27)nomoi schrieb:  Deinen letzten Bemerkungen nach zu urteilen, ja.
Manipulierbare Richter wo man hinschaut.

Aber total falsch, Euer Ehren!

Dass die Sache kritisch gesehen wird, hast Du der Aussage der ZDF-Rechtsexpertin ja entnommen. Die vielgerühmte Videoaufnahme im öffentlichen Raum, die sehr deutlich zeigt, was vorgefallen ist und dann spricht die Polizei von einer 'Umzingelung' obwohl die Bilder zweifelsfrei belegen, dass einige der Beschuldigten eben nicht in der Nähe des Opfers standen. Das nennt man zurechtgebogene Wahrheit. Erfahrene Richter einer Jugendkammer des LG, die eben dies bemängeln und der Staatsanwalt legt schon Beschwerde ein, kaum hat er vernommen, dass... hat also offenbar durchaus mit der Aufhebung gerechnet... aber da weiß er ja das OLG auf seiner Seite.

Wo man hinschaut... ist für diesen Fall nicht maßgeblich. Wenn man bei diesem Fall hinschaut, drängt sich der Eindruck auf, ja.

Staatsräson. Auch die Gerichte werden mit Leuten besetzt, die...  forest übernehmen Sie - Ihr Spezialgebiet äh Dein Spezialgebiet.
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(29.12.2019, 18:29)Martin schrieb:  Das Forum hatte zu AZ-Zeiten mal einen "echten" Staatsanwalt als User (Nickname ist mir leider entfallen), der wirklich gut war und regelmäßig die selbsternannten Forenjuristen nach allen Regeln der Kunst zerpflückte. Sorry, an dem kam auch PuK nicht hin. Kann sich an den noch jemand erinnern? Wie hieß der doch gleich nochmal?

Martin

Ich weiß es, aber ich sage es Ihnen nicht. So sehr zerpfückt hat der gar nicht. Das kommt Ihnen nur so vor. Wem er allerdings eine vor den Latz geknallt hätte, wären Sie gewesen, bei dem was Sie so alles von sich geben,
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(29.12.2019, 18:32)messalina schrieb:  Echt? Das wusste ich gar nicht. Darum hast du also so ähnlich geklungen wie die Justiziarin im ZDF.

Lol  

gibt ´s ähnliche (?) Abläufe und so kann man doch zu einer ausgewogeneren,
abwartenden, vorurteilsfreien (gegen der gerichtlichen Entscheidung) Haltung kommen!
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(29.12.2019, 18:17)Sophie schrieb:  Liebe messalina, deutlicher könntest Du gar nicht darlegen, dass Dir an der Wahrheit schon überhaupt nicht gelegen ist.

Was wäre denn eigentlich, wenn die Ehefrau um das schnelle Aufbrausen ihres Gatten wüsste, vor allem, wenn er Alkohol getrunken hatte, wenn sie vorausgegangen gehört hätte, wie er hinter ihr 'Schnauze' gerufen hat und sich schon sorgte, dass das Ärger geben könnte. Und 30 Zeugen das nur bestätigen könnten?

Ich mache jetzt nur mal einen Gegenentwurf zu Deinen 'Erkenntnissen' auf.

Ich behaupte nicht, dass es so war. Aber die Kausalkette komplett unschuldig weil tot, die hält einer Überprüfung auch nicht stand.

Aber wenn die total übertreiben, die Anwälte von denen? (jetzt hätte ich beinah schon Opferanwälte gesagt, bin immer noch bisschen bei Beate Zschäpe) Das kann man denen doch nicht durchgehen lassen? Nanu Bei den Gruppenvergewaltigungen versuchen sie ja auch oft, das Opfer als geile Nutte und Verführerin hinzustellen die es so gewollt hat. Ich hätte da glaub viel Fantasie in die andere Richtung, damit die nicht durchkommen mit ihren Behauptungen.

Irgendwie finde ich es ja total ungerecht dass Angeklagte vor Gericht lügen dürfen, aber Opfer und Zeugen die Wahrheit sagen müssen. Aber es wäre auch wieder nicht ganz richtig, wenn Opfer und Zeugen lügen dürften, weil dann kommt wieder sowas dabei raus dass welche 8 Monate unschuldig in U-Haft sitzen. Ach das ist alles so kompliziert.. jetzt bin ich wieder an dem Punkt wie heute morgen.
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(29.12.2019, 17:43)Sophie schrieb:  Dochdoch, Du behauptest das hartnäckig (natürlich regelmäßig mit der Einschränkung, dass es auch anders sein könnte) und der Haftbefehl lautet auf Totschlag und Beihilfe dazu wobei die Beihilfe in der „Gruppendynamik“ bestehen soll.

Zeugen werden nicht in Untersuchungshaft genommen. Wer das ZDF-Video gesehen hat, weiß, dass eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit notwendig ist für die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft. Verdunklungsgefahr allein ist kein Haftgrund. Du bastelst Dir gerade Dein eigenes Recht - so wie Polizei und Staatsanwaltschaft mit gütiger Unterstützung des OLG. Rechtsstaatlich sehr bedenklich diese „Zweckmäßigkeitshandlungen“.

Nein, nein, du reitest das Dressurpferd des § 112 StPO namens 'Beschuldigter'. Ein Hengst, der mit dir durchgeht. Zum OLG sage ich nicht viel, nur daß bei Mollath ein regensburger ihn mit über 100 Seiten abgeschmettert hat und ein anderes, erinnerlich ein nürnberger, das mit nur einer Seite kassiert hat. In eigener Zivilsache hat eine OLG-Richterin wasserdichte Beweise schlicht verwechselt, sodaß sich BGH-Richter daran fast totgelacht haben. Ich war nicht dabei, aber die Begründung war so zu verstehen. Die Sache war stark amigoverseucht. Deswegen meine Vorbehalte gegenüber Gerichten ohne sie zu verdammen, es geht nur um einzelne krasse Ausfälle, aber die gibt es.

Zurück zu deinem Pferd: Wer sagt denn, daß der böse siebte Mann alleiniger Körperverletzungstotschläger ist. Kann es nicht auch so gewesen sein, daß mehrere Schläge von anderen Beteiligten ihn sturmreif geschlagen haben und es ungerecht wäre, den einen 10 Jahre zu verknacken und die anderen mit ein paar Sozialstunden laufen zu lassen?
So lange nichts weiter Verwertbares herauskommt, kritisiere ich das OLG nicht, im Gegenteil.

Stell dir vor, ein Strate nimmt sich der Sache an. In M gibt/gab es eine Kanzlei mit u.a. diesem Namen, in der auch eine RAin 'von und zu' beschäftigt war, aber da wird es amigorös und hat mit dem hiesigen Strafverfahren nichts zu tun; nur zur Erläuterung meines Interesses in Rechts- und Gerichtssachen. (Nicht studiert wie angeblich PuK und du).
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(29.12.2019, 18:59)messalina schrieb:  Aber wenn .....

wie heute morgen.

Freudsche Fehlleistung oder doch Grundeinstellung ?

bitte fühlen Sie sich absolut nicht vergleichbar mit der Sängerin, never ever!!

[Video: https://www.youtube.com/watch?v=QHcDnqIz0jg ]
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(29.12.2019, 19:28)forest schrieb:  Nein, nein, du reitest das Dressurpferd des § 112 StPO namens 'Beschuldigter'. Ein Hengst, der mit dir durchgeht. Zum OLG sage ich nicht viel, nur daß bei Mollath ein regensburger ihn mit über 100 Seiten abgeschmettert hat und ein anderes, erinnerlich ein nürnberger, das mit nur einer Seite kassiert hat. In eigener Zivilsache hat eine OLG-Richterin wasserdichte Beweise schlicht verwechselt, sodaß sich BGH-Richter daran fast totgelacht haben. Ich war nicht dabei, aber die Begründung war so zu verstehen. Die Sache war stark amigoverseucht. Deswegen meine Vorbehalte gegenüber Gerichten ohne sie zu verdammen, es geht nur um einzelne krasse Ausfälle, aber die gibt es.

Zurück zu deinem Pferd: Wer sagt denn, daß der böse siebte Mann alleiniger Körperverletzungstotschläger ist. Kann es nicht auch so gewesen sein, daß mehrere Schläge von anderen Beteiligten ihn sturmreif geschlagen haben und es ungerecht wäre, den einen 10 Jahre zu verknacken und die anderen mit ein paar Sozialstunden laufen zu lassen?
So lange nichts weiter Verwertbares herauskommt, kritisiere ich das OLG nicht, im Gegenteil.

Das Pferd reite nicht nur ich, sondern auch das LG und die Tante vom ZDF.

Zu Deiner These aus Absatz 2: Sagen wir mal so, wenn es so gewesen wäre, dann hätte es so geheißen und nicht 'umzingeln'. Außerdem schlägt man halt schlecht jemand 'sturmreif', wenn er 10 m entfernt steht. Es wird immer so getan als ob die 7 eine Einheit wären. Es haben ja auch noch welche den Begleiter krankenhausreif geschlagen. Es geht um drei bis vier die bei der Tat dabei waren, aber nach Meinung des LG nichts mit der Tat zu tun hatten. Für diese gibt es dann auch keinen Haftgrund, weil keine Beschuldigten. Das OLG versucht nun eben eine Beschuldigteneigenschaft aus der Gruppenzugehörigkeit herzuleiten - also die Polizei soll ihnen diese ermitteln, weil bislang haben sie dafür eigentlich selbst noch keine Anhaltspunkte.   Zwinker
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(29.12.2019, 19:28)forest schrieb:  Zurück zu deinem Pferd: Wer sagt denn, daß der böse siebte Mann alleiniger Körperverletzungstotschläger ist. Kann es nicht auch so gewesen sein, daß mehrere Schläge von anderen Beteiligten ihn sturmreif geschlagen haben und es ungerecht wäre, den einen 10 Jahre zu verknacken und die anderen mit ein paar Sozialstunden laufen zu lassen?
So lange nichts weiter Verwertbares herauskommt, kritisiere ich das OLG nicht, im Gegenteil.

Sehen Sie es doch endlich ein, die anderen waren mindestens 10 Meter entfernt und haben sich nur darüber unterhalten, wie sie die gesammelten Spendengelder auf die Waisenhäuser der Region verteilen sollen. Es MUSS so sein. 

Martin
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(29.12.2019, 18:32)messalina schrieb:  Echt? Das wusste ich gar nicht. Darum hast du also so ähnlich geklungen wie die Justiziarin im ZDF.
Farbe von mir ..

Was wollen Sie denn mit dieser "Berufsbezeichnung."

Diese Dame hat juristische "Grundkenntnisse" zu haben -
vermutlich wohl das 1. jur. Staatsexamen im Tornister,
braucht ´s aber gar nicht,   so what!

Ihre Beurteilung wird vermutlich lediglich das Wissen von uns übersteigen,
natürlich im Gleichklang       mit ... und ...   Clown
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(29.12.2019, 19:54)Martin schrieb:  Sehen Sie es doch endlich ein, die anderen waren mindestens 10 Meter entfernt und haben sich nur darüber unterhalten, wie sie die gesammelten Spendengelder auf die Waisenhäuser der Region verteilen sollen. Es MUSS so sein. 

Martin

Es muss nicht so sein - es ist so. Das ist der Nachteil von Videokameras. Sie zeigen nicht unbedingt das, was man sich erhofft zu sehen.  Zwinker
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