29.12.2019, 17:52
(29.12.2019, 17:19)Klartexter schrieb: Ob das Opfer unter Alkoholeinfluss gestanden hat wird bereits bei der Obduktion festgestellt. Insofern muss niemand vom Christkindlesmarkt aussagen. Ebenso erübrigt sich die Aussage der Kollegen des Opfers. Relevant sind einzig die Aussagen der Zeugen und des weiteren Opfers sowie die der Beschuldigten. Hinzu kommt das Video als Beweismittel.
Aber die Promille sagen ja eigentlich nichts ob er Alkohol gewöhnt ist, oder? Ich trinke z. B. ganz wenig und total selten und wenn ich jetzt drei Glühwein getrunken hätte würde ich vielleicht sogar Chuck Norris anmachen. Nein würd ich natürlich nicht weil es mir da schon schlecht wäre. Aber wenn einer ein geübter Trinker ist kann der mit 2 Promille noch ganz normal wirken. Ich wäre mit 1 Promille glaub schon im Klinikum.
Ich glaube auch es kommt jetzt stark darauf an was die Anwälte von denen veranstalten. Wenn die jetzt zum Beispiel den armen Feuerwehrmann als aggressiven Trinker hinstellen und dass ihre Klienten nur in Notwehr gehandelt haben, dann würde ich aber als Ehefrau mindestens 30 Kollegen als Zeugen laden lassen die das Gegenteil bestätigen können. Und wenn die Ehefrau Nebenklägerin wird dann darf sie das doch bestimmt auch, also Zeugen benennen, oder nicht? Und dann könnte mir als Ehefrau der Prozess gar nicht lange genug dauern wenn die dabei in U-Haft sitzen müssen und aber glauben sie könnten das Ansehen meines Mannes in den Dreck ziehen. Und bestimmt würde auch der eine oder andere Kollege als Zeuge auch mal aus Versehen krank werden.