29.12.2019, 15:27
(29.12.2019, 13:54)forest schrieb: Natürlich und Ihnen wohlbekannt setzt sich die Jeanne d'Arc des Forums für die Rechte der unschuldig Verfolgten ein. Einer muß es machen, würdig und recht. Ob unrecht, dazu tendiere ich angesichts der Gemengelage, kann mich aber auch täuschen.
Eine Gruppe Jugendlicher trifft sich am Kö oder schon vorher, schlendert mit Becher bewaffnet durch die FuZo und da kommt etwas Abwechslung nicht ungelegen, um sich gemeinsam oder einzeln (das ist die Frage des OLG) etwas Austoben zu können. Ob die Abwechslung selbst provoziert oder auf welche Weise überkompensiert wurde, ist die nächste Frage.
Den Hinweis darauf, daß wir so gut wie nichts wissen und das Gerichtsverfahren abwarten sollten, brauchen Sie nicht mehr bringen, Bogdan. Das steht in fast jedem Beitrag zur Sache.
Am 01.01. jährt sich der Althaus-Unfall zum 10. Male. Erinnerst Du Dich? War das Dein Einstieg ins Forum? Jedenfalls warst Du da noch zurückhaltender in der Bewertung von bösewichtigen Übeltätern.
Egal aus welchen Gründen sich die Gruppe Jugendlicher traf, dass dabei der Gedanke an einen Totschlag eine Rolle gespielt haben könnte, halte ich für ausgeschlossen.
Ansonsten müssten schon mehrere Mitglieder der Gruppe wegen eines Kapitalverbrechens im Gefängnis gewesen sein. Das hat die Begründung des LG aber ausgeschlossen.