28.12.2019, 21:07
(28.12.2019, 20:51)Sophie schrieb: 1. Ich weiß, was die Richter des LG als Begründung angeführt haben.Nummerierung von mir
2. Selbst das OLG scheint nicht der Meinung zu sein, einen persönlichen Tatbeitrag für alle Inhaftierten beweisen zu können. Drum muss jetzt 'die Gruppendynamik' herhalten. Damit man auch jemanden, der 10 m entfernt mit dem Rücken zum Geschehen stand einen Totschlag anhängen kann. So ähnlich wie bei einer terroristischen Vereinigung.
3. Für mich stellt sich die Frage der gelungenen Intergration ab sofort anders herum: Konstruiert man ein spezielles Recht, weil es sich hier um Deutsche mit Migrationshintergrund handelt? Wäre der Fall genau so behandelt worden vom OLG wenn deutsche migrationshintergrundlose Jugendliche einen Flüchtling totgeschlagen hätten oder einen Russen? , der ermordet so gar kein Interesse findet - hoffentlich hat die Polizei noch Kapazitäten frei für Ermittlungen in diesem ebenfalls traurigen Fall. ..
1. woher, ich nix gefunden ....
2. Überraschung, dass du unseren Gerichten keine vorurteilsfreie Beurteilung zugestehst.
So ne Art Manipulation = StGB § 339 ....?
3. Dafür gönne ich mir nicht mehr die Zeit ausführlich zu antworten. Für mich nicht vorstellbar!!
Letzgenannter Fall / Zweifel müsste von dir nicht erwähnt werden,
UNSERE Polizei kennt einen solchen Unterschied nicht!
Das sagt mein Vertrauen in UNSERE Polizei.