24.12.2019, 14:08
(24.12.2019, 13:47)Don Cat schrieb: Nein, finde ich nicht toll.
Aber ich kenne tatsächlich wenig Alternativen für die Behörden.
Wenn du die Jungs nicht gleich dingfest machst, sprechen die sich ab und die Ermittlung wird noch schwieriger.
Ich finde trotzdem 'die Behörden' sollten sich an § 112 StPO https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html halten und nicht Umstände erfinden, die aus Zeugen Verdächtige machen, um sie auf diesem Weg 'verräumen' zu können.
Für mich geht das was die Polizei hier offenbar gemacht hat allenfalls haarscharf an der falschen Verdächtigung vorbei. (Obwohl man gewusst hat, dass wenigstens zwei der Gruppe viel zu weit weg standen, um an dem Geschehen beteiligt gewesen zu sein, im Haftbefehl ein Szenario entwerfen, dass dazu führt, dass diese beiden trotzdem in U-Haft kommen.