15.12.2019, 18:53
(15.12.2019, 18:20)Pony_und_Kleid schrieb: Du solltest Artikel oder wenigstens Absätze aus dem GG immer vollständig zitieren und nicht mutwillig verkürzen. Es heißt nämlich in Wirklichkeit in Art. 16 Abs. 1 Satz 2:
Und das würde er dadurch nicht, weil er ja außerdem noch zwei andere Staatsangehörigkeiten besitzt. Also ginge das in diesem Fall ziemlich problemlos. Man müsste es nur wollen. Aber dazu ist unsere Kuscheljustiz inzwischen ja nicht mehr fähig.
Was soll der Quatsch? Nenne einfach das Gesetz, welches das erlaubt, genau das gibt es nämlich nicht. Du gibst doch hier immer mal wieder den Rechtsgelehrten, als solcher solltest Du wissen, dass Dinge meist nicht so einfach liegen, wie sie juristisch nicht bewanderte Personen gerne sehen möchten. Wir leben in einem Rechtsstaat, hier von Kuscheljustiz zu schreiben zeigt nur, dass es mit Deinen Kenntnissen nicht so weit her sein kann. Denn auch ein Straftäter hat Anspruch auf eine faire Verhandlung und Würdigung aller Umstände, auch denen, die ihn entlasten.