15.12.2019, 18:48
(15.12.2019, 16:32)Martin schrieb: Dies ist durchaus zulässig, Klartexter. Es fehlt alleine der politische Wille:
Diese Tat wäre spätestens der Anlass, solche Maßnahmen endlich zu ergreifen. Soll er sich doch im Libanon unter seinesgleichen austoben.
Martin
Das machen nicht mal die heiligen Staaten von Amerika.
Sehr interessanter Artikel zum Thema in der Süddeutschen:
Zitat:Allein die Tatsache, dass die erzwungene Ausbürgerung eine Praxis von Diktaturen ist, sollte zu denken geben.
https://www.sueddeutsche.de/kultur/recht...-1.2849287
Man sollte sich schon fragen, warum das GG zwischen Entzug und Verlust differenziert. Was hier angeregt wird, läuft ja doch auf einen Entzug hinaus.
Im Übrigen wurde das Gesetz schon entsprechend geändert, nur muss es natürlich die Vorgaben des BVerfG berücksichtigen, muss also eine Abwendung vom Staat konstruieren https://www.tagesschau.de/inland/staatsa...t-101.html
Dass sich ein 17jähriger durch einen Faustschlag mit tödlichen Folgen vom deutschen Staat abwenden kann, halte ich für ausgeschlossen.