15.12.2019, 18:48
(15.12.2019, 18:46)Pony_und_Kleid schrieb: Natürlich gibt es dafür gute Gründe. Der Hintergrund ist mir absolut bewusst. Aber das GG verbietet eben nur, jemandem die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, wenn er keine andere hat. Also durch diese staatliche Maßnahme "staatenlos" würde.
Aber in diesem Fall sehe ich nichts, was dagegen sprechen könnte. Sollen sich doch die Türken oder die Libanesen um den Kerl kümmern. Und hat er wahrscheinlich nicht viel zu Lachen.
Auf der Basis welchen Gesetzes soll er ausgebürgert werden? Ich dachte, Sie haben Ahnung von Recht.
Zur Erinnerung: Der Jugendliche ist nicht eingewandert, sondern er wurde in Augsburg geboren und ist in Oberhausen in der Löweneckschule zur Schule gegangen.