15.12.2019, 18:00
(15.12.2019, 17:53)Klartexter schrieb: Art 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
Da gibt es rein gar nichts dran zu deuteln! Denn bisher gibt es auch kein Gesetz, welches hier eine Ausnahme erlaubt. Was Du hier treibst ist übelste Desinformation und Hetze. Martin und Du - ihr ruft nach einem starken Führerstaat, nicht wörtlich, aber sinngemäß. Sei froh, dass es den zum Glück nicht gibt, denn für Dich und Deine "Aggregatzustände" würde das nichts Gutes für Dich bedeuten!
Ich dachte da eher an eine wehrhafte Demokratie. Wenn es über 60 Straftaten wie im Fall "Mehmet" braucht, um solche Gestalten loszuwerden, darf das wie eine Einladung an alle Täter gewertet werden.
Martin