15.12.2019, 15:48
(15.12.2019, 15:35)messalina schrieb: Also wenn ich jetzt z. B. mit einer Reisegruppe in Istanbul auf dem Markt gewesen wäre und einer aus unserer Reisegruppe hätte aus Versehen einen Gewürzhändler beim handeln geschubst und der wäre dumm hingefallen und tot und sie hätten die ganze Gruppe und mich verhaftet wegen cinayet suçuna yardım und nach einer Woche würden die mich endlich rauslassen, also ich würde alles was ich habe dafür geben und so schnell wie möglich versuchen über die Grenze zu kommen, bevor die es sich noch anders überlegen, Sie etwa nicht? Da könnte mir ein Anwalt noch so blumig erklären dass ich ja kaum mehr als eine Bewährungsstrafe kriegen werde weil ich ja gar nichts gemacht habe.
Das ist eben der Unterschied. Bei den Tätern handelt es sich um deutsche Mitbürger und nicht um Touristen. Das werden Sie allerdings nie akzeptieren.